Sind Tantra-Massagen sexuelle Dienstleistungen und damit vergnügungssteuerpflichtig? Diese Frage klärt derzeit der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Die Inhaberin einer Massagepraxis hatte gegen die Stadt Stuttgart geklagt, nachdem diese sie zur Zahlung der Abgabe aufgefordert hatte. Im November 2013 urteilte das Stuttgarter Verwaltungsgericht in erster Instanz, dass es sich bei einer Tantra-Massage zwar nicht um Prostitution im Sinne des Prostitutionsgesetzes handelt. Vergnügungssteuer müsse die Masseurin dennoch zahlen, so das Gericht. Die Frau hat nun Berufung eingelegt.
Martina Weiser ist Tantra-Masseurin und Inhaberin der tantrischen Massagepraxis "Ananda" in Köln, dem größten Institut für diese Art der sinnlichen Ganzkörpermassage in Deutschland. Nach ihrem Psychologiestudium erlernte sie neben diverser Massagetechniken auch Körperarbeit, Bonding und Atemtherapie und eignete sich taoistisches und schamanische Wissen über Sexualität an. Im Gespräch mit Süddeutsche.de erläutert die Mitbegründerin des Tantramassage-Verbandes, warum Tantra-Massage keine sexuelle Dienstleistung sei, sondern Kunst.
Süddeutsche.de: Es ist für Sie vermutlich nicht einfach, auf einer Party die Frage "Und, was machst du so?" zu beantworten. Wie würden Sie Ihre Tätigkeit in einem Satz beschreiben?
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