Das Verwaltungsgericht Köln bestätigt, dass die Ausbildung zur Tantramasseurin TMV / zum Tantramasseur TMV nach objektiven Kriterien auf einen Beruf vorbereitet und daher von der Umsatzsteuer befreit ist.

Der Tantramassage-Verband hat klare Ausbildungskriterien geschaffen, die objektiv beurteilt werden können

Richterin am VG Köln

Ein Meilenstein für die Anerkennung unserer Arbeit. Wir gratulieren Michaela Riedl vom Ausbildungsinstitut AnandaWave - Raum für sinnliches Erleben die diesen Prozess gegen die Bezirksregierung Köln gewonnen hat.

Am Mittwoch, dem 13. Mai 2015 fand der Prozess von Michaela Riedl im Verwaltungsgericht Köln statt.

Ausgangspunkt waren die Anträge der beiden TMV-Ausbildungsinstitute AnandaWave und TantraConnection auf Befreiung von der Umsatzsteuer nach §4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz (UStG). Nach diesem Paragrafen sind alle Ausbildungsbetriebe von der Umsatzsteuer zu befreien, die auf einen Beruf vorbereiten.

Beide Anträge wurden abgelehnt mit der Begründung, dass es sich hier nicht um einen ordnungsgemäß geregelten und anhand von objektiven Kriterien überprüfbaren Ausbildungsgang handelt.

Das sah die vorsitzende Richterin etwas anders, in dem sie betonte, dass der Tantramassage-Verband (TMV) ganz klare Ausbildungskriterien geschaffen hat, die sehr wohl objektiv beurteilt werden können.

Bei diesem entscheidenden Schritt standen viele Menschen unterstützend hinter Michaela Riedl. Denn die berufliche Anerkennung dieser wundervollen Arbeit ist für viele Menschen eine starke Vision. Dreizehn davon versammelten sich um 10.30 Uhr im Verwaltungsgericht Köln / Saal 2, um dem Beruf Tantramassage ein Gesicht zu geben.

Interessant ist die schriftliche Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts. Im Hinblick auf die Ausbildung nach TMV-Kriterien heißt es darin:

„Nach den von der Klägerin vorgelegten Unterlagen zu der von ihr durchgeführten Ausbildung, den Materialien des Tantramassage-Verbands zur Ausbildung, den Anforderungen und dem Leitbild sowie den Erläuterungen der Klägerin in der mündlichen Verhandlung lässt sich feststellen, dass in Bezug auf den hier beschriebenen Beruf des Tantramasseurs Anforderungen für einen geordneten Ausbildungsgang im Sinne eines Ausbildungskanons existieren. Zwar weist das Berufsbild des Tantramasseurs bezogen auf die Vielzahl der Anbieter, die diese Dienstleistung anbieten, kein einheitliches Bild auf, es lassen sich aber bezogen auf die im Tantramassage-Verband zusammengeschlossenen Anbieter Grundstandards erkennen, die zur seriösen und professionellen Ausübung diese Berufs auch unter objektiv zu beurteilenden Kriterien notwendig und damit im Rahmen der Ausbildung zu vermitteln sind.“ (Aktenzeichen 24 K 7822/13, 13.05.2015, S. 11)

Wir alle sind begeistert von diesem Erfolg. Das ist ein wesentlicher Beitrag zur gesellschaftlichen Akzeptanz der Tantramassage TMV®.

Tantramassage TMV® ist eine eingetragene Marke des Berufsverbandes Tantramassage Verband e. V.

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