Der Tantramassage-Verband hat klare Ausbildungskriterien geschaffen, die objektiv beurteilt werden können
Richterin Ostermeyer am VG Köln in der Urteilsbegründung
Jetzt ist es amtlich - Das Verwaltungsgericht Köln bestätigt:
Die Arbeit mit Tantra-Massage ist ein richtiger Beruf!
Das Verwaltungsgericht Köln bestätigt, dass die Ausbildung zur Tantramasseurin TMV® / zum Tantramasseur TMV® nach objektiven Kriterien auf einen Beruf vorbereitet.
Ein Meilenstein für unserer Arbeit
Ausgangspunkt waren die Anträge der beiden im Berufsverband organisierten TMV-Ausbildungsinstitute AnandaWave und TantraConnection auf Befreiung von der Umsatzsteuer nach §4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz (UStG). Nach diesem Paragrafen sind alle Ausbildungsbetriebe von der Umsatzsteuer zu befreien, die auf einen Beruf vorbereiten.
Die vorsitzende Richterin Ostermeyer betonte, dass der Tantramassage-Verband (TMV) ganz klare Ausbildungskriterien geschaffen hat, die objektiv beurteilt werden können.
Bei diesem entscheidenden Schritt standen viele Menschen unterstützend hinter Michaela Riedl. Denn die berufliche Anerkennung dieser wundervollen Arbeit ist für viele Menschen eine starke Vision. Dreizehn davon versammelten sich um 10.30 Uhr im Verwaltungsgericht Köln / Saal 2, um dem Beruf Tantramassage ein Gesicht zu geben.
Interessant ist die schriftliche Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts. Im Hinblick auf die Ausbildung nach TMV-Kriterien heißt es darin:
„Nach den von der Klägerin vorgelegten Unterlagen zu der von ihr durchgeführten Ausbildung, den Materialien des Tantramassage-Verbands zur Ausbildung, den Anforderungen und dem Leitbild sowie den Erläuterungen der Klägerin in der mündlichen Verhandlung lässt sich feststellen, dass in Bezug auf den hier beschriebenen Beruf des Tantramasseurs Anforderungen für einen geordneten Ausbildungsgang im Sinne eines Ausbildungskanons existieren. Zwar weist das Berufsbild des Tantramasseurs bezogen auf die Vielzahl der Anbieter, die diese Dienstleistung anbieten, kein einheitliches Bild auf, es lassen sich aber bezogen auf die im Tantramassage-Verband zusammengeschlossenen Anbieter Grundstandards erkennen, die zur seriösen und professionellen Ausübung dieses Berufs auch unter objektiv zu beurteilenden Kriterien notwendig und damit im Rahmen der Ausbildung zu vermitteln sind.“ (Aktenzeichen 24 K 7822/13, 13.05.2015, S. 11)
Wir alle sind begeistert von diesem Erfolg. Das ist ein wesentlicher Beitrag zur gesellschaftlichen Akzeptanz der Tantramassage TMV®.
TMV® ist eine eingetragene Marke des Tantramassage Verbands e. V.
Hinweis: "Tantra-Massage" und "Tantra-Masseur / Tantra-Masseurin" sind keine geschützten Begriffe. Nur in Verbindung mit der eingetragenen Marke TMV® können Sie sicher sein, eine Person vor sich zu haben, die nach den Kriterien des Berufsverbandes zertifiziert ist.
Michaela Riedl, Olaf Göbel und einige Mitglieder des Berufsverbandes nach der Verhandlung beim VG Köln. Mit dabei Martina Weiser, Chris Andersch, Elli und Astrid aus dem Ananda Team.